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Berufsbild Logopädie

Logopäd*innen arbeiten mit Menschen jeden Alters, die unter Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen leiden und durch diese Störungen in ihrer Teilhabe am sozialen Leben beeinträchtigt sind. Sie arbeiten (angestellt oder selbstständig) in Krankenhäusern, Fach- und Rehabilitationsklinken, ärztlichen und logopädischen Praxen und Sondereinrichtungen z.B. für mehrfach behinderte Kinder. 

Patient*innen können sein:

  • Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentral-motorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen.
  • Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z.B. Stottern.
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen.
  • Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose.
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Schauspieler/-innen und Sänger/-innen.
  • Erwachsene nach Kehlkopfoperationen.

Die Logopädie ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Das Ziel einer logopädischen Behandlung ist das Erreichen der individuell befriedigenden Kommunikationsfähigkeit. Dies kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit eines Erwachsenen sein. 
Zu den Aufgaben von Logopäd*innen gehören die Untersuchung und Therapie, sowie die Beratung der Patient*innen und die Zusammenarbeit mit deren Angehörigen.

Die Ausbildung zur*zum Logopäd*en dauert 3 Jahre. Es handelt sich um eine gesetzlich geregelte Vollzeitausbildung, die mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. Besonderes Kennzeichen der Logopädie-Ausbildung ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis.
Aufbauend auf die Ausbildung kann der Bachelorabschluss an der Hochschule Osnabrück erworben werden (s. Studium)

Die Ausbildungsinhalte und die Prüfung sind gesetzlich geregelt (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) aus dem Jahre 1980). Vorgesehen sind sowohl theoretischer und praktischer Unterricht als auch eine praktische Ausbildung.

Der Großteil der praktischen Ausbildung wird in unserer Lehranstalt parallel zum Unterricht durchgeführt.
Externe Praktika in Kliniken, logopädischen Praxen und anderen Einrichtungen, in denen Logopäd*innen arbeiten, dienen der Abrundung der praktischen Ausbildung, aber auch der Orientierung im Berufsfeld und in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen angrenzenden Berufsgruppen.

Die Logopädie beruht auf interdisziplinären Grundlagen. Logopäd*innen benötigten Wissen und ‚Handwerkszeug‘ aus vielen verschiedenen Bereichen. Nur so können sie ihre Aufgaben – Diagnostik, Therapie, Beratung und Prävention – erfolgreich erfüllen. Die Ausbildung umfasst daher neben den spezifisch logopädischen Fächern wie z.B. „myofunktionelle Störungen“ oder „neurogene Sprech-, Sprach- und Kommunikationsstörungen“ auch Inhalte aus Linguistik und Phonetik, Medizin (u.a. Anatomie, HNO, Phoniatrie, Pädiatrie, Neurologie und Psychiatrie), Pädagogik und Sonderpädagogik (Hörgeschädigtenpädagogik) sowie Psychologie.

Ein wichtiges Ausbildungsziel ist es, die theoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der klinisch-therapeutischen Praxis zu verbinden. So führt jede*r Schüler*in in der Schule unter Anleitung einer Lehrlogopädin eigene Therapien an "echten" Patienten durch.

Unter Anleitung und fachlicher Supervision der Lehrlogopädinnen entwickeln und vertiefen die Auszubildenden in der Schule ihre fachspezifischen praktischen Fertigkeiten. Als Mitglied eines Therapeuten-Teams (Therapeut*in, Co-Therapeut*in, Hospitant*in, Lehrlogopädin) arbeiten sie mit Patient*innen jeden Alters und unterschiedlichen Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Kommunikationsstörungen. Auf diese Weise lernen die Auszubildenden die relevanten logopädischen Störungsbilder kennen, um ihr Wissen über deren Diagnose und Behandlung in der Praxis ihres späteren Berufsfeldes anwenden zu können. Die Auszubildenden entwickeln ihre Fähigkeit zur klinisch-praktischen Entscheidungsfindung und Reflexion, sie lernen (evidenzbasierte) therapeutische Maßnahmen zu planen, zu begründen, durchzuführen und zu evaluieren. Hierbei unterstützen die Lehrlogopädinnen die Auszubildenden in der ausführlichen Vor- und Nachbereitung der therapeutischen Tätigkeiten. Jede Therapiestunde wird mit der Lehrlogopädin sowohl mündlich, als auch schriftlich reflektiert. Die Reflexion über eigene und fremde Therapien gehört ebenso zur praktischen Ausbildung wie Übungen in der Gesprächsführung oder die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten in herausfordernden Situationen.

Neben der internen praktischen Ausbildung absolviert jede*r Schüler*in  vier externe Praktika (jeweils 5-6 Wochen) mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.

  • Hospitationspraktikum (Kindergarten- und Tagespflege)
  • kindliche Sprachstörungen
  • Stimmstörungen
  • Neurologische Störungen

Neben dem normalen Schulalltag finden regelmäßig Exkursionen statt. Hierzu gehört der Besuch von sonderpädagogischen Einrichtungen (Sprachheilzentrum, Sprachheilkindergarten, Förderschulen) und auch Kliniken (stroke unit, Rehabilitationskliniken).

Um sich fachlich mit anderen auszutauschen und den Horizont über die „normalen“ Ausbildungsinhalte hinaus in wissenschaftlichen Themen zu erweitern, besuchen unsere Schüler*innen zudem jährlich die öffentlichen Bachelorpräsentationen der Absolventen des Studienganges Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie an der Hochschule Osnabrück.

Bei Interesse stellen wir unsere Schüler*innen für den Besuch des Jahreskongresses des deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl) vom Unterricht frei.

Darüber hinaus führen wir mit den Schüler*innen in Zusammenarbeit mit der Berufsfachschule für Ergotherapie der DAA regelmäßig Ergo-Logo-Tage durch, die dazu dienen sollen, das Berufsbild und die Therapiemöglichkeiten der Ergotherapie besser kennenzulernen.

Interdisziplinäre Projekte

Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist für den Erfolg einer Therapie sehr wichtig. Unsere Schüler*innen haben die Möglichkeit, im Rahmen von externen Hospitationen benachbarte Disziplinen in der Praxis kennenzulernen. So hospitieren unsere Schüler*innen in verschiedenen Einrichtungen, die mit Logopäd*innen zusammenarbeiten und für die logopädische Arbeit relevant sind. Dazu gehören u.a. Hospitationen im Bereich  Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (Praxis und Klinik), Phoniatrie und Hörgeräteakustik.

Die Planung des theoretischen Unterrichts ist am Ablauf der praktischen Ausbildung orientiert, so dass immer genau die theoretischen Grundlagen erlernt werden, die zur Behandlung eines bestimmten logopädischen Störungsbildes notwendig sind. Die Lehrlogopäd*innen, die den Unterricht in den logopädischen Fächern erteilen, begleiten auch die praktische Ausbildung. Die praktische Arbeit schließt die schriftliche Planung und Dokumentation von Therapien sowie das Verfassen von logopädischen Berichten mit ein. 

Wir sorgen dafür, dass für Sie ausreichend Patienten zur Verfügung stehen, die im Rahmen der praktischen Ausbildung an der Lehranstalt behandelt werden können. In den logopädischen Bereichen der Sprachentwicklungsstörungen, Stimmstörungen und der neurogenen Kommunikationsstörungen muss eine bestimmte Anzahl an Hospitationen und Therapie geleistet werden.

In unserer Schule gibt es Therapie- und Beobachtungsräume mit Spiegelscheiben und Kameras. Die Aufnahmemöglichkeit eigener Therapien optimiert hier die Reflexionsmöglichkeiten. Zu Hospitationszwecken besteht die Möglichkeit der Live-Übertragung in zwei Klassenräume.

Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungsvoraussetzungen/Eignungskriterien

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Abitur, Fachhochschulreife
  • differenziertes mündliches und schriftsprachliches Ausdrucksvermögen
  • muttersprachliche Sprachkenntnisse der deutschen Sprache (auch als Zweitsprache)
  • gutes Hörvermögen
  • Musikalität
  • belastbare Stimme und korrekte Artikulation
  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • physische und psychische Eignung

Auswahlverfahren

Eine schriftliche Bewerbung ist jederzeit möglich. Die 1. Auswahl treffen wir anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Aufgrund der beruflichen Anforderungen erfolgt eine 2. Auswahl in Form einer Eignungsprüfung an der Lehranstalt für Logopädie der DAA in Osnabrück. Hierzu werden Sie schriftlich eingeladen

Das Auswahlverfahren umfasst folgende Teile:

  • ein Einzelgespräch zur Darlegung der persönlichen Motivation für den Beruf
  • eine logopädische Untersuchung der Stimme, der Musikalität, der Artikulation und ggf. des Schluckens
  • eine Überprüfung der schriftsprachlichen Fähigkeiten
  • eine Gruppenaufgabe

Im Anschluss an das Auswahlverfahren informieren wir Sie zeitnah über unsere Einschätzung Ihrer Berufseignung.

Ausbildungsablauf

Die 3-jährige Vollzeitausbildung beinhaltet nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) 1740 Stunden Theorie sowie 2100 Stunden praktische Ausbildung. Entsprechend des rasanten Erkenntniszuwachses in den Gesundheitswissenschaften sowie der Anforderungen des Berufsalltags werden in der Lehranstalt für Logopädie, insbesondere im Fach Logopädie, weitaus mehr Unterrichtsstunden erteilt.

Die Ausbildung ist durch eine enge Verzahnung von Theorie und praktischer Ausbildung im Haus gekennzeichnet.

  • 1. Ausbildungsjahr
    Im ersten Ausbildungsjahr finden neben der Vermittlung von Grundlagenfächern (Anatomie, Linguistik, Psychologie usw.) und der Einführung in grundlegende therapeutische Techniken (z.B. Techniken der kollegialen Rückmeldung, Beschreibung von Symptomen und Verhaltensweisen) zunächst Hospitationen von Seiten der Schüler*innen bei Schüler*innen höherer Semester statt. Eine Vorbereitung auf die Durchführung von eigenen Therapie erfolgt z.B. in Form von Rollenspielen.
  • 2. Ausbildungsjahr
    Im zweiten Ausbildungsjahr beginnen die Schüler*innen mit der selbstständigen Planung und Durchführung von Therapien unter der Supervision der Lehrlogopädinnen. Hiermit wird eine Verknüpfung von Sachwissen und Anwendungswissen ermöglicht. Zunächst behandeln die Schüler*innen Patienten aus den Bereichen der kindlichen Sprach(entwicklungs)Störungen und der Stimmstörungen, im Verlauf des zweiten Ausbildungsjahres kommen die erworbenen Sprach- und Sprechstörungen hinzu. Die erworbenen Fertigkeiten der Schüler*innen werden kontinuierlich durch Reflexion, methodische Erweiterung und Verdichtung ausdifferenziert.
  • 3. Ausbildungsjahr
    Im dritten Ausbildungsjahr werden die erforderlichen Behandlungen abgeschlossen und ggf. zusätzliche Therapien in ausgewählten Störungsbildern durchgeführt. Erworbene Fertigkeiten werden weiter verfeinert. Die Schüler*innen bereiten sich allgemein auf das Examen vor.

Im Gesamtablauf der Ausbildung finden vier externe Praktika in unterschiedlichen, kooperierenden Einrichtungen (Kindergärten, Tagespflegeeinrichtungen, Logopädische Praxen, Krankenhäuser, Reha-Kliniken etc.) statt, die der weiteren Verknüpfung von Theorie und Praxis und dem vertiefenden Erwerb der praktischen Kompetenzen dienen. Die Schüler/-innen erhalten hier ebenfalls Einblicke in unterschiedliche Arbeitsstrukturen und organisatorische bzw. verwaltungsbezogene Abläufe.

Schulgeldfreiheit

Seit dem 14.01.2020 wurde die Niedersächsische Verordnung zur Förderung von Schulen in freier Trägerschaft für Gesundheitsfachberufe sowie für Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und Atem-, Sprech- und Stimmlehrer (NGesFBFöVO) veröffentlicht.

Für alle Schüler*innen, bedeutet dies, dass nach entsprechendem Antrag der Lehranstalt das Schulgeld vom Land Niedersachsen übernommen wird.

Über das Schulgeld hinaus entstehen nur noch geringfügige Kosten, die nicht vom Land Niedersachsen getragen werden:

  • derzeit 53,00 Euro für die Erstellung der Urkunde zur Erlaubnis der Führung der Berufsbezeichnung durch das Landessozialamt in Lüneburg 
  • Exkursionen während der Ausbildung
  • Erste-Hilfe-Kurs

zusätzliche staatliche Zuschüsse / Entlastung

  • Das neue BAföG (Schüler-BAföG): Die Logopädieausbildung an unserer Lehranstalt für Logopädie in Osnabrück ist im Sinne des BAföG förderungsfähig. Wenn die individuellen Voraussetzungen (z.B. nicht älter als 30 Jahre bei Ausbildungsbeginn) gegeben sind, kann Schüler-BAföG beantragt werden. Der Förderungshöchstsatz beträgt aktuell 216,-€, wenn der Wohnort bei den Eltern verbleibt und 465,-€, wenn dies nicht der Fall ist. Informationen finden Sie unter: www.das-neue-bafoeg.de
  • Elternunabhängige Förderung nach dem BAföG: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine elternunabhängige Förderung nach dem BAföG erfolgen.
  • Staatlicher Bildungskredit: Über das BAföG-Amt kann für das 2. und 3. Ausbildungsjahr ein staatlicher Bildungskredit beantragt werden. Dieser wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) ausgezahlt.
  • Als Rehabilitationsmaßnahme werden die Kosten von der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit, dem Rentenversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft übernommen. (Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation vorliegen, besprechen Sie bitte frühzeitig mit Ihrem Rehaberater Ihren Umschulungswunsch.)